Unsere Leistungen.
Wir empfehlen und bevorzugen keine Aufteilung der Verwaltungsleistungen in Grund- und Sonderleistungen. Sämtliche Leistungen werden mit der vereinbarten Verwaltungspauschale abgegolten, denn dadurch wird die Kalkulierbarkeit und Transparenz des zu leistenden Verwalterentgeltes gewährleistet. Eine Abrechnung etwaiger Zusatz- bzw. Sonderleistungen durch die projecta erfolgt in der Regel nicht.
- Vorbereitung, Durchführung, Leitung und Auswertung von Wohnungseigentümerversammlungen
- Anfertigung von Niederschriften für ordentliche und außerordentliche Wohnungseigentümerversammlungen und kostenfreier Versand
- Beschlussbuchführung
- Buchhaltung
- Fertigung und Vorlage der Jahresabrechnungen
- Erstellung von Liquiditätsplänen
- Beauftragung, Überwachung und Abrechnung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Prüfung aller Kauf-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen
- Notdienst bei Havarien
- ordnungsgemäße Zinsanlage des Verwaltungsvermögens (insbesondere der Instandhaltungsrückstellung bzw. -rücklage)
- Rechenschaftslegung (auf Wunsch der Wohnungseigentümergemeinschaft)
- Überwachung und Optimierung des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums
- technische Beratung, ggf. Beauftragung und Koordinierung von Fachleuten (z. B. Sachverständige und Rechtsanwälte) in Abstimmung mit den Eigentümern
- Überwachung der Hausgeldzahlungen, ggf. Beitreibung durch Forderungsmanagement
- Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen (auf Wunsch des Verwaltungsbeirats)
- Vorauswahl von Versicherern, Banken und Firmen und Abschluss von entsprechenden Versicherungs-, Wartungs- und Energielieferungsverträgen
- Mitgliedervertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft in gerichtlichen Verfahren
Unser Leitungsspektrum im Rahmen der Mietsonderverwaltung
- Vermietung einschließlich Bonitätsprüfung
- Schließung, Änderung und Kündigung von Mietverträgen (insbesondere Mieterhöhungen und -anpassungen)
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung und ihre Nacharbeitung (z.B. Widerspruchsbearbeitung)
- Stichprobenweise Überwachung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mieträume, der Einhaltung der Hausordnung und der mietvertraglich übernommenen Verpflichtungen, insbesondere zur Durchführung der Schönheitsreparaturen
- Verwaltung und Überwachung der Mietsicherheiten (z.B. Kaution, Bürgschaft)
- Schriftverkehr mit den Mietern
- Terminvereinbarung und -wahrnehmung
- Forderungsmanagement und -einzug
- Fristenüberwachung
- technische Beratung
- Instandsetzung, Instandhaltung, Beauftragung von Handwerkern für erforderliche Reparaturen am Verwaltungsobjekt, deren Kontrolle und Abnahme der Arbeiten (in Abstimmung mit dem Eigentümer)
- Wahrnehmung der Rechte des Eigentümers gegenüber allen Behörden, einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken- und Darlehensgläubigern, Lieferanten und Handwerkern, soweit sie den zu verwaltenden Haus- und Grundbesitz betreffen.